AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(kurz „AGB“)
der SSW e.U.
Stand: August 2018
- Geltungsbereich & Vertragspartner-Informationen
1.1 Die jeweilige Medieninhaberin der Webseite www.schwimmschule-wien.at ist:
SSW e.U., Inhaberin Frau Nicole Rychlewski, BSc
Dr. Adolf Schärf-Straße 24
2483-Weigelsdorf
Firmenbuchnummer: FN 420423 w
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wiener Neustadt
UID: ATU70072217
E-Mail: office@schwimmschule-wien.at
Telefonnummer: +43 660 60 444 30
(kurz „Schwimmschule“ oder „wir“)
1.2 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen der Schwimmschule und Ihnen (“Kunde”, „Sie“ oder „Du“) abgeschlossen werden, und zwar insbesondere – aber nicht ausschließlich – betreffend die Buchung von Schwimmkursen und/oder von Schwimmstunden (wie zB private Einzeltrainings) sowie unabhängig davon, ob diese Verträge im Fernabsatz (wie zB per Email oder telefonisch) oder persönlich, wie zB in einer Schwimmstätte oder in unserem Geschäftslokal, abgeschlossen werden.
1.3 Es gilt immer diejenige AGB-Fassung, die zum Zeitpunkt der Buchung bzw Bestellung gültig war bzw ist. Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern bzw zu aktualisieren. Wenn wir die AGB nach Ihrer Buchung bzw Bestellung ändern, so hat dies keine Auswirkungen auf Ihre zuvor getätigte Buchung bzw Bestellung, sondern nur auf Ihre nächste Buchung bzw Bestellung, die Sie nach unserer AGB-Änderung aufgeben.
1.4 Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform und dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen grundsätzlich nicht und mündliche Absprachen müssen von uns gegenüber dem Kunden schriftlich bestätigt werden, um für uns verbindlich zu werden, es sei denn, es wurde zwischen uns und Ihnen ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
1.5 Kunde ist grundsätzlich diejenige Person bzw diejenige Institution (wie etwa eine Schule, ein Kindergarten etc), die bei uns einen Kurs bucht bzw uns gegenüber eine entsprechende Kursbestellung abgibt. Sollte die buchende bzw bestellende Person keine ausreichend gültige Vertretungsbefugnis für diejenige Institution bzw diejenige Person innehaben, für die sie angeblich die Buchung bzw Bestellung vornimmt, so wird die buchende bzw bestellende Person selbst unser Vertragspartner und haftet uns gegenüber alleine und vollständig für die Vertragserfüllung (wie insbesondere für eventuelle ausständige Zahlungen; betreffend die Bestellung bzw Buchung in Vertretungsfällen siehe auch Punkt 4.3, unten, der die Gewährleistung des angemessenen tauglichen körperlichen Gesundheitszustandes von Teilnehmern betrifft).
- Die mit Vertretungsbefugnis für andere Personen/Institutionen bestellende bzw buchende Person hat diejenigen Personen, die für die Kursteilnehmer letztverantwortlich zeichnen (zB Eltern bzw Elternteil), über diese AGB jedenfalls zu unterrichten und uns insofern vollständig schad- und klaglos zu halten (siehe dazu auch Punkt 4.3, unten, der die Gewährleistung des angemessenen tauglichen körperlichen Gesundheitszustandes von Teilnehmern betrifft).
1.7 Der Erfüllungsort ist der Sitz der Schwimmschule.
- Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Alle unsere Angebote (wie etwa Schwimmkurse, Privateinheiten und Videoanalysen) sind bloße Einladungen zur Anbotsstellung durch den Kunden (sogenannte „invitatio ad offerendum“) und daher unverbindlich; dies gilt insbesondere für die Verfügbarkeit unserer Angebote, wie zB die Verfügbarkeit von Kursplätzen.
2.2 Die Details zu den von uns angebotenen Leistungen, wie insbesondere zu den von uns angebotenen Schwimmkursen, finden Sie auf unserer Webseite www.schwimmschule-wien.at.
2.3 Wenn Sie uns gegenüber eine Bestellung abgeben, schicken wir Ihnen ehestmöglich eine elektronische Empfangsbestätigung zu. Diese Empfangsbestätigung bedeutet aber nur, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben – sie ist demgegenüber noch keine Annahme Ihres diesbezüglichen Vertragsangebots und daher noch kein Vertragsabschluss!
2.4 Erst nachdem wir Ihnen eine Anmeldebestätigung an die von Ihnen angegebene Emailadresse zugesandt oder Ihnen die Anmeldebestätigung physisch übergeben haben oder mit der tatsächlichen Ausführung der bestellten Leistung begonnen haben, ist die Bestellung – zB die Teilnahme an einem bestimmten gebuchten Schwimmkurs – auch verbindlich bestätigt (beachten Sie aber auch Punkt 3.2 betreffend kurzfristige Kursabsagen aufgrund zu geringer Teilnehmeranzahl, unten!).
- Anmeldungen bzw Buchungen
3.1 Anmeldungen zu Schwimmkursen bzw Privateinheiten haben grundsätzlich unter Verwendung unserer jeweils anwendbaren Anmeldeformulare zu erfolgen. Es gilt das sogenannte First-Come-First-Serve-Prinzip: alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einlangens chronologisch bearbeitet und insbesondere im Hinblick auf die jeweils (noch) verfügbaren Kursplätze berücksichtigt.
3.2 Wir behalten uns vor, Schwimmkurse aufgrund einer zu geringen Teilnehmeranzahl abzusagen – dies auch kurzfristig. Im Falle der Absage werden Ihnen alle Kursgebühren freilich rückerstattet, wobei wir für die Rückerstattung grundsätzlich dasjenige Zahlungsmittel verwenden, mit welchem Sie den Kurs gebucht haben. Wenn Sie die Kursgebühr zB per Banküberweisung beglichen haben, refundieren wir Ihnen den Betrag auf dasjenige Konto, von welchem Sie die Kursgebühr überwiesen haben; wenn sie die Kursgebühr in Bar entrichtet haben, ersuchen wir um Kontaktaufnahme, da wir Ihnen in diesem Fall den Betrag zur leichteren Abwicklung gerne ebenfalls auf Ihr Bankkonto refundieren würden.
- Teilnahmebedingungen
4.1 Sie haben die Auswahl des Schwimmkurses anhand Ihrer Schwimmkenntnisse und -fähigkeiten (bzw anhand der Schwimmkenntnisse und -fähigkeiten derjenigen Person, für die Sie einen Schwimmkurs buchen, selbst zu treffen. Sie müssen daher selbst einschätzen, welcher Schwimmkurs zur betreffenden Person sowie ihren Schwimmkenntnissen und -fähigkeiten am besten kompatibel ist, und Sie zeichnen alleine für Ihre Kursauswahl verantwortlich.
4.2 Jeder Teilnehmer hat eine solche körperliche Gesundheit aufzuweisen, die ihm die Teilnahme am gebuchten Schwimmkurs bzw an der gebuchten Privateinheit ohne Einschränkungen ermöglicht. Für den Fall, dass der Teilnehmer an einer körperlichen Beeinträchtigung leidet, welche die Ausübung des Schwimmsports und/oder seine Teilnahme an einem Gruppen-Schwimmkurs einschränken kann, hat der Teilnehmer diese Beeinträchtigung im Vorfeld mit uns separat zu erörtern. Wir behalten uns vor, betroffene Teilnehmer auch während der laufenden Kursdauer von der Teilnahme auszuschließen oder die weitere Teilnahme von der Vorlage eines ärztlichen Attestes abhängig zu machen, sofern dies aus unserer objektiv begründeten Sicht notwendig ist, um die Gesundheit des betroffenen Teilnehmers und/oder die Gesundheit aller anderer Teilnehmer sowie die Gesundheit des Kursleiters zu bewahren.
4.3 Die Eltern von teilnehmenden Minderjährigen und volljährige Teilnehmer gewährleisten für ihre Kinder bzw für sich selbst, dass die teilnehmenden Kinder bzw die erwachsenen Teilnehmer keine ansteckenden Krankheiten haben und dass der körperliche Gesundheitszustand der teilnehmenden Kinder bzw der erwachsenen Teilnehmer im Hinblick auf die Erfordernisse des gebuchten Kurses angemessen ist. Sollten die Eltern von teilnehmenden Kindern oder erwachsene Teilnehmer diesbezügliche Zweifel hegen, sind diese Zweifel im Vorfeld des Kurses bzw der entsprechenden Kurseinheit mit uns separat zu erörtern. Vor der ersten Einheit von Gruppenbuchungen ist von zumindest einem Elternteil bzw zumindest von einer erziehungsberechtigten Person bzw vom erwachsenen Teilnehmer eine diesbezügliche Erklärung zu unterfertigen; sollte keine solche Erklärung unterfertigt werden, haftet die buchende Person dennoch entsprechend (siehe dazu auch die Punkte 1.5 und 1.6, oben).
- Details zu den Schwimmkursen und Programmänderungen
5.1 Die Details zu den Schwimmkursen, wie insbesondere deren jeweiligen Orte und Beginn- und Endzeiten bzw Beginn- und Endtage, können Sie auf unserer Webseite www.schwimmschule-wien.at erfahren.
5.2 Wir behalten uns vor, aus organisatorischen und/oder technischen Gründen, die nicht in unserem Einflussbereich stehen, entsprechende Änderungen im jeweils betroffenen Kursprogramm vorzunehmen, sofern dies aus objektiver Sicht notwendig ist. Bei geringfügigen Änderungen des Kursprogrammes, wie insbesondere bei Verlegung des Kursortes im Maximalumkreis von 15 Kilometer gerechnet von der ursprünglichen Schwimmstätte und/oder bei Verlegung der Kurszeiten um maximal 1 Stunde (Vorverlegung oder Nachverlegung, berechtigten weder zu einem Vertragsrücktritt bzw einer Vertragskündigung aus wichtigem Grund, noch zu einer Preisreduktion. Im Falle einer darüberhinausgehenden Kursänderung ist der Kunde zum Vertragsrücktritt berechtigt, wobei das vereinbarte Kursentgelt für bereits stattgefundene Einheiten aliquot auch bei einem solchen Vertragsrücktritt zu bezahlen ist. Der Kunde hat seinen Vertragsrücktritt uns gegenüber schriftlich und innerhalb von drei Tagen, nachdem der Kunde von der Änderung erfahren hat, mittels einer eindeutigen Erklärung zu erklären, wobei eine entsprechende fristgerecht versandte Email an office@schwimmschule-wien.at genügt.
5.3 Die entsprechende Änderung bloß einer einzigen Kurseinheit über das in Punkt 5.2 geschilderte Ausmaß hinaus (dh „+ 15 Kilometer“ und/oder „+/- 1 Stunde“) berechtigt den Kunden hingegen nicht zum Vertragsrücktritt. In diesem Fall werden wir uns allerdings bemühen, Ihnen eine angemessene Ersatzeinheit innerhalb der genannten Parameter zur Verfügung zu stellen.
5.4 Für den Fall, dass einzelne Kurseinheiten wegen solcher Umstände entfallen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (zB Trainer-Ausfall oder geschlossene Schwimmstätte), werden derart betroffene Einheiten auf andere Tage und auf ähnliche Uhrzeiten (mit Abweichungsmöglichkeit von +/- 1 Stunde) verlegt werden.
5.5 Sofern sich aus der Kursbeschreibung nichts anderes ergibt, besteht ein Schwimmkurs aus insgesamt 10 Einheiten, die jeweils 45 Minuten lang sind. Wenn der Teilnehmer eine Einheit versäumt, kann die versäumte Einheit nicht nachgeholt werden.
- Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Die jeweils gültigen Preise finden Sie auf unserer Webseite www.schwimmschule-wien.at. Es gilt immer derjenige Preis, der zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung auf der entsprechenden Webseite angeführt ist. Nachträgliche Preisänderungen, dh Preisänderungen, die nach Ihrer Bestellung erfolgen, haben keine Auswirkungen auf bereits aufgegebene Bestellungen. Alle Preise verstehen sich inklusive aller Steuern (wie insbesondere inklusive Umsatzsteuer) und Abgaben. Wichtig: Sollte für die Teilnahme an einem Schwimmkurs oder an einer Privateinheit zusätzlich ein Eintrittspreis für die entsprechende Schwimmstätte anwendbar sein, so ist dieser im auf der Webseite angeführten Preis nicht inkludiert, es sei denn, die Webseite macht ausdrücklich gegenteilige Angaben (siehe dazu auch Punkt 6.4, unten)!
6.2 Wir bieten Ihnen gerne auch eine „Probestunde“ an: Eine Probestunde kostet EUR 20 und dieser Probestunden-Preis ist vor Inanspruchnahme der Probestunde auf unser Konto zu überweisen, sodass er spätestens am Tag der Probestunde auf unserem Konto eingelangt ist. Wenn Sie den Probestunden-Preis nicht zeitgerecht überwiesen haben, so ist der Probestunden-Preis vor Ort in bar zu begleichen.
Wenn Sie nach der Probestunde einen Schwimmkurs buchen, rechnen wir Ihnen den von Ihnen bezahlten Probestunden-Preis auf dasjenige Entgelt an und ziehen den Probestunden-Preis daher von demjenigen Entgelt ab, das für den von Ihnen gebuchten Kurs zu begleichen ist.
6.3 Das gesamte Entgelt für jeden Schwimmkurs und für jede Privateinheit muss spätestens am ersten Tag des Kurses bzw am Tag der Privateinheit auf unserem Konto eingelangt sein. Andernfalls ist das entsprechende Gesamtentgelt spätestens zu Beginn der ersten Kurseinheit bzw bei Beginn der Privateinheit in bar zu begleichen.
6.4 Wenn für den Besuch einer Schwimmstätte ein Eintrittspreis zu entrichten ist, in welcher ein Schwimmkurs oder eine Privateinheit stattfindet, so ist dieser Eintrittspreis nicht im Entgelt für den Schwimmkurs bzw für die Privateinheit inkludiert und daher beim Schwimmstätten-Betreiber vor Ort an dessen Schalter oder Automaten separat zu begleichen, es sei denn, es ist zwischen uns ausdrücklich etwas anderes vereinbart bzw es ergibt sich aus der Beschreibung unseres Angebots ausdrücklich etwas anderes.
6.5. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen iHv 4% pro Jahr.
- Entfall des Rücktrittsrechts nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (kurz „FAGG“)
7.1 Es besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht vom Vertrag, da er Dienstleistungen betrifft, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, wobei für die Vertragserfüllung ein bestimmter Zeitpunkt bzw Zeitraum vertraglich vorgesehen ist (vgl dazu § 18 Abs 1 Z 10 FAGG).
7.2 Sie können jedoch wie folgt stornieren: Bis 14 Tage vor dem ersten Kurstag wird keine Stornogebühr verlangt. Bis 7 Tage vor dem ersten Kurstag ist die Hälfte der Kursgebühr, danach ist die volle Kursgebühr zu bezahlen. Das Storno hat ausschließlich in schriftlicher Form zu erfolgen, wobei eine entsprechende fristgerecht versandte Email an office@schwimmschule-wien.at genügt.
7.3 Sollte Sie eine Buchung aus ernsthaften gesundheitlichen Gründen (zB Knochenbruch, Spitalaufenthalt oder ansteckende Kinderkrankheit wie zB Masern) nicht wahrnehmen und daher stornieren müssen, so ist dies bis 7 Tage vor dem ersten Kurstag schriftlich (siehe Punkt 7.2, oben) sowie unter gleichzeitiger Vorlage eines diesbezüglichen ärztlichen Attests möglich. In einem solchen ernsthaften Fall der gesundheitlichen Verhinderung bieten wir Ihnen nach separater Vereinbarung eine Gutschrift über das gesamte von Ihnen bereits bezahlte Kursentgelt an, welche innerhalb von sechs Monaten ab ihrer Ausstellung für eine Kursteilnahme eingelöst werden kann.
- Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit und weitere Haftungsbeschränkungen
8.1 Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; dieser Haftungsausschluss gilt jedoch weder für Personenschäden, noch im Falle der Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht durch uns.
8.2 Obwohl wir uns selbstverständlich sehr darum bemühen, unseren Teilnehmer ein möglichst sicheres Umfeld zu bieten, weisen wir darauf hin, dass mit dem Schwimmsport an sich sowie mit dem Betreten einer Schwimmstätte naturgemäß immer Risiken verbunden sind, die sich nicht vollständig vermeiden lassen (zB nasse und daher rutschige Böden, insbesondere neben Schwimmbecken, Verletzungen bei falsch ausgeführten Schwimmbewegungen etc). Sie bestätigen, diese allgemeinen Risiken zu kennen und zu akzeptieren.
8.3 Sofern Sie einen Kurs für sich oder einen anderen Teilnehmer, wie insbesondere für einen minderjährigen Teilnehmer, buchen, bestätigen Sie, dass Sie sich vergewissert haben, dass der von Ihnen gewählte Kurs mit Ihren Schwimmkenntnissen und Schwimmfähigkeiten bzw mit den Schwimmkenntnissen und Schwimmfähigkeiten des Teilnehmers kompatibel ist (siehe dazu auch Punkt 4.1, oben). Wir sind nicht dazu verpflichtet, irgendwelche diesbezüglichen Nachforschungen anzustellen.
- Wichtige Bestimmungen betreffend minderjährige Kursteilnehmer
9.1 Bei minderjährigen Teilnehmern, die nach der jeweils anwendbaren Hausordnung bzw Badeordnung der Schwimmstätte die Schwimmstätte nicht alleine betreten und/oder sich in dieser nicht alleine aufhalten dürfen, muss eine Begleitperson der gesamten Kurseinheit beiwohnen und sich dazu in Sichtweite des Schwimmbeckens aufhalten. Wenn der Begleitperson schon aufgrund der Kursbuchung der Zutritt zum Schwimmbecken ohne weiteres gestattet ist (weil zB der Eintrittspreis für die Begleitperson bereits im Kursentgelt enthalten ist), so hat sich die Begleitperson in unmittelbarer Nähe des Schwimmbeckens aufzuhalten. Ist dies nicht der Fall, so hat die Begleitperson in den Schwimmstätten grundsätzlich die Möglichkeit, den Kurs anderweitig (zB durch eine Glasscheibe hindurch) zu beobachten, und die Begleitperson hat sich auf einem entsprechenden Posten aufzuhalten, von welchem sie die Kurseinheit beobachten kann.
9.2 Wir beaufsichtigen alle minderjährigen Teilnehmer (auch solche, die den Kurs mit einer Begleitperson zusammen besuchen) altersadäquat sowie unter Berücksichtigung der Art des gebuchten Kurses. Unsere Beaufsichtigung findet dabei grundsätzlich für die gesamte Dauer einer jeden Kurseinheit statt. Jede Kurseinheit beginnt dabei damit, dass der Trainer alle Teilnehmer begrüßt.
In jedem Fall gelten allerdings die nachstehenden zeitlich begrenzten Ausnahmen von unserer Beaufsichtigung:
9.2.1 Wenn ein minderjähriger Teilnehmer nach der jeweils anwendbaren Hausordnung bzw Badeordnung der Schwimmstätte die Schwimmstätte bereits alleine betreten und sich in dieser alleine aufhalten darf, und ein solcher minderjähriger Teilnehmer während der Kursdauer das Schwimmbecken verlässt (zB um das WC aufzusuchen), so findet außerhalb des Schwimmbeckens bis zur Rückkehr des Teilnehmers in das Schwimmbecken keine Beaufsichtigung mehr statt.
9.2.2 Wenn ein minderjähriger Teilnehmer nach der jeweils anwendbaren Hausordnung bzw Badeordnung der Schwimmstätte die Schwimmstätte nicht alleine betreten bzw sich in dieser nicht alleine aufhalten darf, so muss eine Begleitperson dem gesamten Kurs beiwohnen und sich dazu in Sichtweite des Schwimmbeckens aufhalten (siehe dazu bereits Punkt 9.1, oben). Wenn ein solcher minderjähriger Teilnehmer das Schwimmbecken verlässt, so endet unsere Beaufsichtigung und die Begleitperson ist alleine für die Beaufsichtigung des Teilnehmers zuständig, bis die Begleitperson den Teilnehmer dem Trainer ausdrücklich wieder übergibt und dem Trainer die entsprechende Rück-Übergabe deutlich kommuniziert hat. Dies gilt auch in jenen Fällen, in denen der Begleitperson der Zutritt zum Schwimmbecken nicht ohne weiteres gestattet ist (weil zB der Eintrittspreis für die Begleitperson im Kursentgelt nicht enthalten ist), sodass die Begleitperson ihr Zutrittsrecht zum Schwimmbecken gegebenenfalls von der Schwimmstätte erwerben muss. Wir ersuchen um Verständnis, dass der Trainer schon aus Rücksicht auf die anderen Teilnehmer auch in solchen Fällen das Schwimmbecken zu Beaufsichtigungszwecken nicht verlassen kann. Sollte sich die Begleitperson aus der Sichtweite des Schwimmbeckens entfernt haben, und der minderjährige Teilnehmer dennoch das Schwimmbecken verlassen müssen (zB für einen Toilettenbesuch), so besteht unsererseits für den entsprechenden Zeitraum zwischen dem Verlassen des Schwimmbeckens und des Wiedereintritts in das Schwimmbecken keine Beaufsichtigungspflicht und ein solches Verlassen des Schwimmbeckens erfolgt auf das alleinige Risiko der Begleitperson.
9.3 Unsere Beaufsichtigung einer Kurseinheit endet in jedem Fall wie folgt:
9.3.1 Wenn ein minderjähriger Teilnehmer nach der jeweils anwendbaren Hausordnung bzw Badeordnung der Schwimmstätte die Schwimmstätte bereits alleine betreten darf, endet unsere Beaufsichtigung gleichzeitig mit der Kurseinheit. Jede Kurseinheit wird damit beendet, dass der Trainer alle Teilnehmer verabschiedet, was in der Regel dann geschieht, nachdem alle Teilnehmer sowie der Trainer das Schwimmbecken verlassen haben; die Verabschiedung und damit die Beendigung einer Kurseinheit kann aber auch dann erfolgen, wenn sich die Teilnehmer noch im Schwimmbecken befinden.
9.3.2 Wenn ein minderjähriger Teilnehmer nach der jeweils anwendbaren Hausordnung bzw Badeordnung der Schwimmstätte die Schwimmstätte jedoch nicht alleine betreten darf, endet unsere Beaufsichtigung dadurch, dass der minderjährige Teilnehmer nach der oben beschriebenen Beendigung der Kurseinheit (und damit unmittelbar nachdem der Trainer alle Teilnehmer verabschiedet hat) durch den Trainer der Begleitperson übergeben wird. Diese Übergabe zwischen dem Trainer und der Begleitperson geschieht dabei in der Regel persönlich und unmittelbar; mit konkludenter Zustimmung der Begleitperson kann diese Übergabe aber auch mittelbar erfolgen. Beispiel: die Begleitperson und der Trainer haben nach der Beendigung der Kurseinheit Blickkontakt und die Begleitperson gibt dem Trainer durch ein Nicken oder eine Kopfbewegung eindeutig zu verstehen, dass sie den Teilnehmer wieder in ihre Obhut zurücknimmt; dies gilt auch in jenen Fällen, in denen die Begleitperson die Kurseinheit nicht in unmittelbarer Umgebung des Schwimmbeckens, sondern zB durch eine Glasscheibe hinweg beobachtet.
Wenn die Begleitperson die Obhut über einen solchen minderjährigen Teilnehmer nicht binnen 10 Minuten nach Beendigung des Kurses wieder übernimmt, ohne dass der Trainer dafür verantwortlich ist (Beispiel: die Begleitperson hat ihren Beobachtungsposten verlassen und kann vom Trainer auch anderweitig nicht angetroffen werden, ohne dass der Trainer insofern irgendeiner Nachforschungspflicht unterliegt) behalten wir uns vor, eine angemessenes Entgelt für die weitere Beaufsichtigung eines solchen minderjährigen Teilnehmers nach Ablauf der oben genannten Zeitspanne durch den Trainer zu verrechnen, welches sich nach dem üblichen Stundensatz des Trainers berechnet, der maximal EUR 15 pro Stunde beträgt.
- Anwendbare Verhaltensregeln Dritter
10.1 Alle Teilnehmer haben die anwendbaren Verhaltensregeln der jeweiligen Schwimmstätte (zB Hauordnung und/oder Badeordnung) einzuhalten. Der Kunde hat den Teilnehmer von dieser Pflicht zu unterrichten und uns für alle Verletzungen der anwendbaren Verhaltensregeln vollständig schad- und klaglos zu halten.
- Angemessene (Bade-)kleidung und Zusatzequipment
11.1 In den Schwimmstätten haben alle Teilnehmer und alle Begleitpersonen jederzeit eine angemessene (Bade-)kleidung zu tragen.
11.2 Persönliches Zusatzequipment, wie etwa Schwimmbrillen, Schwimmflügel, Handtücher, Ohrstöpsel und Nasenklammern, sind vom Teilnehmer selbst zu den Kurseinheiten mitzunehmen.
- Trainingshilfen, die für das Schwimmtraining erforderlich oder nützlich sind, wie etwa Schwimmstangen, Schwimmreifen, Schwimmbretter, Schwimmbojen (sogenannte „Pullbuoy“) und Schwimmpaddel (auch „Paddles“ genannt), werden im Unterschied zum oben in Punkt 11.2 angesprochenen persönlichen Zusatzequipment von uns bereitgestellt.
- Foto-, Video- und Tonaufnahmen
12.1 Wir weisen darauf hin, dass es strikt untersagt ist, irgendwelche Foto-, Video- und/oder Tonaufnahmen ohne Zustimmung der aufgenommenen Person(en) anzufertigen. Die Persönlichkeitsrechte aller Teilnehmer, des Trainers sowie aller anderen allfällig anwesenden Badegäste sind jedenfalls zu respektieren.
- Datenschutzinformation
13.1 Der datenschutzrechtliche Verantwortliche ist die SSW e.U., Dr. Adolf Schärf-Straße 24, A-2483 Weigelsdorf, deren Kontaktdaten in Punkt 1., oben, zu finden sind. Wir haben keinen Datenschutzbeauftragten bestellt.
13.2 Wir verarbeiten die vom Kunden im Zuge seiner Bestellung/Buchung angegebenen Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs 1 lit b) der Datenschutzgrundverordnung, „DSGVO“).
13.3 Wir speichern personenbezogene Daten grundsätzlich nur so lange, wie dies für die jeweilige Zweckerfüllung erforderlich ist. Aus steuerrechtlichen Gründen speichern wir Vertragsunterlagen sowie dazugehörige Dokumente/Kommunikationen sieben Jahre lang (§ 132 der Bundesabgabenordnung).
13.4 Jede von dieser Datenverarbeitung betroffene Person hat jederzeit die folgenden Datenschutz-Rechte, die zB per E-Mail an office@schwimmschule-wien.at ausgeübt werden können:
13.4.1 Recht auf Auskunft, Details in Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (kurz „DSGVO“): Jeder von der Datenverarbeitung Betroffene hat das Recht, vom Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob ihn betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat die betroffene Person ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten (Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind) und auf folgende Informationen: (a) die Verarbeitungszwecke; (b) die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden; (c) die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen; (d) falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer; (e) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung; (f) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde; (g) wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten; (h) das (Nicht)Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling. Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt
13.4.2 Recht auf Berichtigung und Löschung, Details in Artikel 16 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, vom Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen. Weiters hat die betroffene Person das Recht, vom Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft: (a) Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig. (b) Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. (c) Die betroffene Person legt Widerspruch (siehe gleich unten) gegen die Verarbeitung ein. (d) Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet. (e) Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt. (f) Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft (Einwilligung eines Kindes) erhoben. Das Recht auf Löschung besteht insbesondere dann nicht, soweit die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung des Verantwortlichen, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, erforderlich ist und/ oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
13.4.3 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Details in Artikel 18 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, vom Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist: (a) die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen, (b) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt; (c) den Verantwortlichen die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder (d) die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen. Wurde die Verarbeitung eingeschränkt, so dürfen diese personenbezogenen Daten — von ihrer Speicherung abgesehen — nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden. Eine betroffene Person, die eine Einschränkung der Verarbeitung erwirkt hat, wird vom Verantwortlichen unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.
13.4.4 Widerspruchsrecht, Details in Artikel 21 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, oder die zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, erfolgt, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet dann die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Widerspricht die betroffene Person der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
13.4.5 Recht auf Datenübertragbarkeit, Details in Artikel 20 DSGVO: Sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder auf einem Vertrag beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, hat die betroffene Person das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie dem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit hat die betroffene Person das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist.
13.4.6 Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde: Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese gesetzlichen Vorgaben. Die Kontaktdaten der österreichischen Datenschutzbehörde finden Sie hier: https://www.dsb.gv.at/.
13.5 Wenn Sie uns die entsprechenden personenbezogenen Daten nicht zur Verfügung stellen, können wir mit Ihnen leider kein Vertragsverhältnis eingehen.